Das private Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer.
Wir leisten komplexe Rechtdienstleistungen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Prüfung von Versicherungsverträgen
- Durchsetzung von Versicherungsansprüchen
- Anwehr von Regressansprüchen