Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Teilbereich aus dem Rechtsgebiets des Schutzes des geistigen Eigentums. Im Mittelpunkt steht der Urheber und sein Werk (z.B. Fotos, Videos, Bilder, Texte, Musikstücke etc.). Das Urheberrechtsgesetz u.a. regelt den Inhalt, die Übertragbarkeit, die Verwertung und die Folgen der Verletzung des Urheberrechts.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Gestaltung von Verträgen z.B. Lizenzverträge
  • Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzung (Abmahung, einstweilige Verkügung, Klage)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung
  • Vertretung in Filesharing-Fällen

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch