Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Teilbereich aus dem Rechtsgebiets des Schutzes des geistigen Eigentums. Im Mittelpunkt steht der Urheber und sein Werk (z.B. Fotos, Videos, Bilder, Texte, Musikstücke etc.). Das Urheberrechtsgesetz u.a. regelt den Inhalt, die Übertragbarkeit, die Verwertung und die Folgen der Verletzung des Urheberrechts.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Gestaltung von Verträgen z.B. Lizenzverträge
  • Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzung (Abmahung, einstweilige Verkügung, Klage)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung
  • Vertretung in Filesharing-Fällen

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch

IT-Recht

IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet. Eine gesetzliche Definition oder gar ein so bezeichnetes Gesetz oder Gesetzbuch existiert in Deutschland nicht. Entsprechend der Entwicklung der IT-Branche und ihrer Begriffe wurde das Rechtsgebiet ursprünglich Computerrecht bezeichnet. Teilweise findet sich auch noch die Bezeichnung Informatikrecht in Umkehrung der Rechtsinformatik.

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