Das allgemeine Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt.
Die Bezeichnungen Privatrecht, Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet.
Das internationale Privatrecht regelt grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen und Sachverhalte.
Wir leisten komplexe Rechtsberatung auf dem Gebiet des Zivilrechts.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:
- Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen
- Geltendmachen von vertraglichen Forderungen
- Anfertigung und Prüfung von Verträgen
- Sachenrecht
- Immobilienrecht
- Erbrecht
- Forderungsbeitreibung