Die Zwangsverwaltung ist, neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek, eine weitere Art der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück.
Das Verfahren ist im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt und ähnelt dem der Zwangsversteigerung. Es wird hier jedoch nicht das Grundstück veräußert, sondern die Befriedigung des Gläubigers erfolgt aus den laufenden Erträgen des Grundstücks (meistens Mieteinnahmen oder Pacht). Hierbei wird das Grundstück von einem vom Gericht bestellten Zwangsverwalter bewirtschaftet.
Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Tätigkeit als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter
- Mietrecht
- Pachtrecht