Vertragsrecht

Das Vertragsrecht erfasst alle Rechtsnormen die das Zustandekommen eines Vertrages, die Vertragsdurchführung und auch dessen Rückabwicklung regeln.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Vertragsrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Vertragsverhandlungen, inklusive Vertragsgestaltung
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen und AGB
  • Vertragsdurchführung / Leistungsstörung
  • Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Rückabwichklung, Schadensersatz

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch
Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.M.Anna Dolejsz-Świderska LL.M.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Mieterin bzw. dem Mieter auf der einen Seite sowie der Vermieterin oder dem Vermieter auf der anderen Seite. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag.

 

Erst dann, wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder unzulässigerweise zum Nachteil der Mieterin oder des Mieters von Schutzvorschriften abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der anderen Mietgesetze. Gegenstand des Mietvertrages kann sowohl eine bewegliche Sache (z.B. Pkw) als auch eine unbewegliche Sache (Grundstück, Wohnraum) sein.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Miet-, Pacht- und Leasingrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Gestaltung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
  • Kündigung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Immobilienrecht
  • Erbbaurecht
  • Forderungsbeitreibung

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch
Rechtsanwältin Michaela S. HenochMichaela S. Henoch

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht untergliedert sich in zwei große Teilgebiete, das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Es ist jeweils nicht in einem einzelnen Gesetzbuch niedergelegt, sondern auf zahlreiche Gesetze verteilt.

 

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Von Bedeutung sind dabei die Vorschriften über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, über die Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis und über Fragen der Beendigung der Arbeitsbeziehung (Kündigung). Grundlegende Normen im BGB sind die §§ 611-630. Weiterhin gehören zum Individualarbeitsrecht die zahlreichen Arbeitsschutzgesetze, wie zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitrecht und das Bundesurlaubsgesetz.

 

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft alle Rechtsfragen, bei denen nicht ein Arbeitnehmer als Einzelperson, sondern jeweils eine Gruppe (also ein sog. Kollektiv) von Arbeitnehmern betroffen ist. Dies sind z.B. alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder einer bestimmten Branche. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände sowie mit den Fragen, die beim Abschluss von Tarifverträgen oder bei der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen (z.B. Streik) auftreten. Weiterhin sind die rechtlichen Probleme der innerbetrieblichen Mitbestimmung (Betriebsrat) von Bedeutung. Kodifiziert ist das kollektive Arbeitsrecht u.a. im Betriebsverfassungsgesetz und im Arbeitsförderungsgesetz.

 

Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes werden überwiegend an den speziellen Arbeitsgerichten ausgetragen (Näheres hierzu finden Sie im Arbeitsgerichtsgesetz).

Unten stellen wir die gewählten Rechtsgebiete vor:

  • Einführung von internen Firmenstrukturen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
  • Anfertigung und Einführung von Ordnungen und inneren Vorschriften
  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten
  • Anfertigung von Gutachten
  • Beratung bei Anfertigung, Abschluss und Auflösung von Arbeitsverträgen
  • Anfertigung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Managerkontrakten, Kündigungen etc.
  • Durchführung von Gruppenentlassungen

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwältin Michaels S. HenochMichaela S. Henoch