Gesellschaftsrecht

Als Gesellschaftsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen (z.B. GbR, GmbH, etc.) beschäftigt, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:

  • Personengesellschaftsrecht (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH, AG)
  • Vertragsgestaltung
  • Gründung, laufende Unternehmensberatung, Abwicklung
  • Umwandlung von Unternehmen
  • Unternehmenskauf

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch