Unter dem Begriff Sozialrecht werden insbesondere die Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) in seinen Büchern I bis XII, sowie zahlreiche einzelgesetzliche Regelungen verstanden (z. B. die Renten und Hilfe zum Lebensunterhalt, das BAföG, Wohngeld, Kindergeld usw.).
Wir bieten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Sozialrechts.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- Erwerbsminderungsrente
- Unfallrenten
- BAföG-Angelegenheiten
- Hartz IV Sachen
- Wohngeldangelegenheiten