Vereinsrecht

Das Vereinsrecht bezeichnet die Regelungen für die Gründung, der Organisationsstruktur und die Auflösung von Vereinen.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Vereinsrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Gründungsberatung
  • Erstellung und Prüfung von Satzungen, Verträgen und Verordnungen
  • Satzungsänderungen
  • Vereinsarbeitsrecht
  • Vereinssteuerrecht, inklusive Gemeinnützigkeitsrecht
  • Beschlussanfechtung
  • Abberufung von Vorständen
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Fusion, Verschmelzung von Vereinen
  • Auflösung, Liquidation
  • Vereinsinsolvenz

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch

Gesellschaftsrecht

Als Gesellschaftsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen (z.B. GbR, GmbH, etc.) beschäftigt, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:

  • Personengesellschaftsrecht (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH, AG)
  • Vertragsgestaltung
  • Gründung, laufende Unternehmensberatung, Abwicklung
  • Umwandlung von Unternehmen
  • Unternehmenskauf

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