Das Arbeitsrecht untergliedert sich in zwei große Teilgebiete, das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Es ist jeweils nicht in einem einzelnen Gesetzbuch niedergelegt, sondern auf zahlreiche Gesetze verteilt.

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Von Bedeutung sind dabei die Vorschriften über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, über die Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis und über Fragen der Beendigung der Arbeitsbeziehung (Kündigung). Grundlegende Normen im BGB sind die §§ 611-630. Weiterhin gehören zum Individualarbeitsrecht die zahlreichen Arbeitsschutzgesetze, wie zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitrecht und das Bundesurlaubsgesetz.

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft alle Rechtsfragen, bei denen nicht ein Arbeitnehmer als Einzelperson, sondern jeweils eine Gruppe (also ein sog. Kollektiv) von Arbeitnehmern betroffen ist. Dies sind z.B. alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder einer bestimmten Branche. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände sowie mit den Fragen, die beim Abschluss von Tarifverträgen oder bei der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen (z.B. Streik) auftreten. Weiterhin sind die rechtlichen Probleme der innerbetrieblichen Mitbestimmung (Betriebsrat) von Bedeutung. Kodifiziert ist das kollektive Arbeitsrecht u.a. im Betriebsverfassungsgesetz und im Arbeitsförderungsgesetz.

Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes werden überwiegend an den speziellen Arbeitsgerichten ausgetragen (Näheres hierzu finden Sie im Arbeitsgerichtsgesetz).

Dienstleistungen

  • Einführung von internen Firmenstrukturen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
  • Anfertigung und Einführung von Ordnungen und inneren Vorschriften
  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten
  • Anfertigung von Gutachten
  • Beratung bei Anfertigung, Abschluss und Auflösung von Arbeitsverträgen
  • Anfertigung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Managerkontrakten, Kündigungen etc.
  • Durchführung von Gruppenentlassungen

Rechtsanwälte

Michaela S. Henoch

Rechtsanwältin Michaela S. Henoch in Frankfurt (Oder) bei der kbz. Rechtsanwaltskanzlei Steuerberater.