Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
- Fahrerlaubnisrecht