Gesellschaftsrecht

Als Gesellschaftsrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen (z.B. GbR, GmbH, etc.) beschäftigt, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:

  • Personengesellschaftsrecht (GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH, AG)
  • Vertragsgestaltung
  • Gründung, laufende Unternehmensberatung, Abwicklung
  • Umwandlung von Unternehmen
  • Unternehmenskauf

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch

Strafrecht

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, da es Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den seiner Hoheitsgewalt unterstellten Einzelpersonen regelt. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Bereichen:

  • Rechtsberatung und Konsultationen im Vorverfahren
  • Vertretung auf allen Etappen des Strafprozesses
  • Vertretung des Geschädigten im Strafprozess
  • Vertretung des Nebenklägers vor dem Gericht
  • Vertretung des Klägers in Adhäsionsverfahren

Rechtsanwälte:

Dr. Jens P. KrollDr. Jens P. Kroll
Rechtsanwalt Andreas FreudenbergAndreas Freudenberg

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften, die den Nachlass eines Verstorbenen (d.h. sein Vermögen bzw. auch seine Schulden) betreffen. Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie das geschieht.

 

Wir leisten komplexe Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Erbchts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
  • Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Geltendmachung nachlassbezogener Ansprüche
  • Erbausschlagung, Erbverzicht
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnisses
  • Testamentsvollstreckung

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwältin Dr. Katrin RaabeDr. Katrin Raabe

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht untergliedert sich in zwei große Teilgebiete, das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Es ist jeweils nicht in einem einzelnen Gesetzbuch niedergelegt, sondern auf zahlreiche Gesetze verteilt.

 

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Von Bedeutung sind dabei die Vorschriften über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, über die Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis und über Fragen der Beendigung der Arbeitsbeziehung (Kündigung). Grundlegende Normen im BGB sind die §§ 611-630. Weiterhin gehören zum Individualarbeitsrecht die zahlreichen Arbeitsschutzgesetze, wie zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitrecht und das Bundesurlaubsgesetz.

 

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft alle Rechtsfragen, bei denen nicht ein Arbeitnehmer als Einzelperson, sondern jeweils eine Gruppe (also ein sog. Kollektiv) von Arbeitnehmern betroffen ist. Dies sind z.B. alle Arbeitnehmer eines Betriebes oder einer bestimmten Branche. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände sowie mit den Fragen, die beim Abschluss von Tarifverträgen oder bei der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen (z.B. Streik) auftreten. Weiterhin sind die rechtlichen Probleme der innerbetrieblichen Mitbestimmung (Betriebsrat) von Bedeutung. Kodifiziert ist das kollektive Arbeitsrecht u.a. im Betriebsverfassungsgesetz und im Arbeitsförderungsgesetz.

 

Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes werden überwiegend an den speziellen Arbeitsgerichten ausgetragen (Näheres hierzu finden Sie im Arbeitsgerichtsgesetz).

Unten stellen wir die gewählten Rechtsgebiete vor:

  • Einführung von internen Firmenstrukturen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
  • Anfertigung und Einführung von Ordnungen und inneren Vorschriften
  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten
  • Anfertigung von Gutachten
  • Beratung bei Anfertigung, Abschluss und Auflösung von Arbeitsverträgen
  • Anfertigung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Managerkontrakten, Kündigungen etc.
  • Durchführung von Gruppenentlassungen

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwältin Michaels S. HenochMichaela S. Henoch

Bank- und Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht stellt die Gesamtheit aller Normen und Grundsätze dar, die die Emission und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten regeln und sowohl den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel haben.

 

Unter dem Begriff Bankrecht werden im deutschen Recht die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe, zusammengefasst.

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Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch

Familienrecht

Das Familienrecht ist als Teil des Rechts im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) geregelt. Das Familienrecht beinhaltet auch die Regelung von Kindschaftsangelegenheiten.

Wir beraten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Familienrechts in Fragen :

  • der Eheschließung
  • der Trennung
  • der Ehescheidung
  • des Güterrecht und der Vermögensauseinandersetzung
  • des Unterhaltsrecht (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
  • des Sorgerecht
  • des Umgangsrecht

Rechtsanwälte:

Dr. Jens P. KrollDr. Jens P. Kroll
Rechtsanwältin Dr. Katrin RaabeDr. Katrin Raabe

Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt.
Die Bezeichnungen Privatrecht, Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet.

 

Das internationale Privatrecht regelt grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen und Sachverhalte.

 

Wir leisten komplexe Rechtsberatung auf dem Gebiet des Zivilrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:

  • Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen
  • Geltendmachen von vertraglichen Forderungen
  • Anfertigung und Prüfung von Verträgen
  • Sachenrecht
  • Immobilienrecht
  • Erbrecht
  • Forderungsbeitreibung

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Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch
Rechtsanwältin Dr. Katrin RaabeDr. Katrin Raabe