Beamtenrecht

Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom Öffentlichen Dienst wahrgenommen. Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes. Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Beamtenrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Eingruppierungsverfahren
  • Besoldungsverfahren
  • Amtshafungs-, Staatshaftungsverfahren
  • Disziplinarverfahren

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwältin Michaela S. HenochMichaela S. Henoch

 

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Teilbereich aus dem Rechtsgebiets des Schutzes des geistigen Eigentums. Im Mittelpunkt steht der Urheber und sein Werk (z.B. Fotos, Videos, Bilder, Texte, Musikstücke etc.). Das Urheberrechtsgesetz u.a. regelt den Inhalt, die Übertragbarkeit, die Verwertung und die Folgen der Verletzung des Urheberrechts.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Gestaltung von Verträgen z.B. Lizenzverträge
  • Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzung (Abmahung, einstweilige Verkügung, Klage)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung
  • Vertretung in Filesharing-Fällen

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch

Pferderecht

Wir beraten und vertreten Sie auf dem Gebiet des Pferderechts.

 

Unser Angebot umfasst u.a. folgende Dienstleistungen:

  • Anfertigung und Prüfung von Pferdeeinstellungsverträgen
  • Anfertigung und Prüfung von Pferdekaufverträgen
  • Schadensersatz wegen Reitunfällen
  • Schadensersatz wegen Fehlbehandlungen von Tierärzten sowie Hufschmieden
  • Schadensersatz wegen Mängeln des gekauften Pferdes

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.M.Anna Dolejsz-Świderska LL.M.

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren zur Streitschlichtung. Das Verfahren beruht auf freiwilligkeit der Beteiligten. Der Mediator übernimmt dabei die Rolle eines unabhängigen allparteilichen Dritten und vermittelt im Konflickt zwischen den Parteien.

 

Wir bieten komplexe Dienstleistungen auf dem Gebiet der Mediation:

  • Vermittlung zwischen Konflicktparteien in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
  • wirtschaftsmediationt
  • familienrechtliche Mediation

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwältin Michaela S. HenochMichaela S. Henoch

Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist, neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek, eine weitere Art der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück.

 

Das Verfahren ist im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt und ähnelt dem der Zwangsversteigerung. Es wird hier jedoch nicht das Grundstück veräußert, sondern die Befriedigung des Gläubigers erfolgt aus den laufenden Erträgen des Grundstücks (meistens Mieteinnahmen oder Pacht). Hierbei wird das Grundstück von einem vom Gericht bestellten Zwangsverwalter bewirtschaftet.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Tätigkeit als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter
  • Mietrecht
  • Pachtrecht

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Dr. Jens P. KrollDr. Jens P. Kroll

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Mieterin bzw. dem Mieter auf der einen Seite sowie der Vermieterin oder dem Vermieter auf der anderen Seite. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag.

 

Erst dann, wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder unzulässigerweise zum Nachteil der Mieterin oder des Mieters von Schutzvorschriften abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der anderen Mietgesetze. Gegenstand des Mietvertrages kann sowohl eine bewegliche Sache (z.B. Pkw) als auch eine unbewegliche Sache (Grundstück, Wohnraum) sein.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Miet-, Pacht- und Leasingrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Gestaltung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
  • Kündigung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Immobilienrecht
  • Erbbaurecht
  • Forderungsbeitreibung

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch
Rechtsanwältin Michaela S. HenochMichaela S. Henoch

 

Sozialrecht

Unter dem Begriff Sozialrecht werden insbesondere die Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) in seinen Büchern I bis XII, sowie zahlreiche einzelgesetzliche Regelungen verstanden (z. B. die Renten und Hilfe zum Lebensunterhalt, das BAföG, Wohngeld, Kindergeld usw.).

 

Wir bieten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Sozialrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Sachen:

  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • Erwerbsminderungsrente
  • Unfallrenten
  • BAföG-Angelegenheiten
  • Hartz IV Sachen
  • Wohngeldangelegenheiten

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwältin Michaela S. HenochMichaela S. Henoch

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht

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Rechtsanwalt Andreas FreudenbergAndreas Freudenberg

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht umfasst alle Rechtsnormen, die den Austritt der am Wirtschaftsleben Beteiligten für den Fall regeln, dass die Gläubigerinteressen auf Grund des Vermögensverfalls des Schuldners gefährdet sind.

 

Die Insolvenz beinhaltet demnach sowohl die Unternehmensinsolvenz wie auch die Verbraucherinsolvenz.

 

Zum einen ist die Insolvenz von der gesellschaftsrechtlichen Liquidation zu unterscheiden, die eine Auflösung der Gesellschaft auf Grund eines Beschlusses der Gesellschafter darstellt, ohne dass ein Insolvenzgrund vorliegt.

 

Zum anderen ist die Insolvenz von der Einzelzwangsvollstreckung abzugrenzen. In beiden Fällen handelt es sich um Zwangsvollstreckungsrecht. Bei der Einzelzwangsvollstreckung nach §§ 704 ff. ZPO werden nur einzelne Vermögensgegenstände gepfändet und verwertet. Bei dem Insolvenzrecht hingegen wird das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen von dem Insolvenzbeschlag erfasst. Bei der Einzelzwangsvollstreckung steht das Prioritätsprinzip im Vordergrund, während beim Insolvenzrecht (Gesamtvollstreckung) die Gleichbehandlung der Gläubiger das dominierende Prinzip darstellt.

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Jörn BartuschJörn Bartusch
Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch

IT-Recht

IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht oder auch Informationsrecht. Damit wird zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet. Eine gesetzliche Definition oder gar ein so bezeichnetes Gesetz oder Gesetzbuch existiert in Deutschland nicht. Entsprechend der Entwicklung der IT-Branche und ihrer Begriffe wurde das Rechtsgebiet ursprünglich Computerrecht bezeichnet. Teilweise findet sich auch noch die Bezeichnung Informatikrecht in Umkehrung der Rechtsinformatik.

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Rechtsanwalt Rainer KebschRainer Kebsch