Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit der Ahndung von Rechtsverstößen, die in ihrer Schwere noch keine Strafteten darstellen und daher zumeist mit Geldbußen geahndet werden.

 

Wir leisten komplexe Rechtberatung auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwalt Andreas FreudenbergAndreas Freudenberg