Migrationsrecht

Das Mirgrationsrecht regelt die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt von Personen in ein Land dessen Staatsangehörige sie nicht sind.

 

Wir leisten komplexe Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Migrationsrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Aufenthaltsverfahren
  • Visumsverfahren
  • Asylrecht
  • Familienzusammenführung