Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften, die den Nachlass eines Verstorbenen (d.h. sein Vermögen bzw. auch seine Schulden) betreffen. Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält und wie das geschieht.

 

Wir leisten komplexe Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Erbchts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
  • Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Geltendmachung nachlassbezogener Ansprüche
  • Erbausschlagung, Erbverzicht
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnisses
  • Testamentsvollstreckung

Rechtsanwältin & -anwälte:

Rechtsanwältin Dr. Katrin RaabeDr. Katrin Raabe