Kapitalmarktrecht stellt die Gesamtheit aller Normen und Grundsätze dar, die die Emission und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten regeln und sowohl den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel haben.
Unter dem Begriff Bankrecht werden im deutschen Recht die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe, zusammengefasst.