Das Arbeitsrecht untergliedert sich in zwei große Teilgebiete, das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer vom Vertragsschluss bis zur Kündigung. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände sowie mit den Fragen, die beim Abschluss von Tarifverträgen oder bei der Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen (z.B. Streik) auftreten. Weiterhin sind die rechtlichen Probleme der innerbetrieblichen Mitbestimmung (Betriebsrat) von Bedeutung.