Das Familienrecht ist als Teil des Rechts im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) geregelt. Das Familienrecht beinhaltet auch die Regelung von Kindschaftsangelegenheiten.
Das Familienrecht ist als Teil des Rechts im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) geregelt. Das Familienrecht beinhaltet auch die Regelung von Kindschaftsangelegenheiten.